Unterstützung für Ihre elektrische Mobilität
Die Anschaffung von E-Fahrzeugen ist derzeit in der Regel noch teurer als bei vergleichbaren Verbrennern. Hier erfahren Sie welche Förderungen Sie beim Kauf eines TIWAG-Ladesystems in Anspruch nehmen können.
KPC-Förderung
Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) wickelt unter anderem die Umweltförderungen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ab. Ein wesentliches Programm ist die Förderung von E-Mobilität, um den weiteren Markthochlauf zu unterstützen. Gefördert werden sowohl der Kauf von E-Fahrzeugen, als auch die Anschaffung von Wallboxen und mobilen Ladekabeln. Bei Privatpersonen beträgt die Förderung 50 % der Investitionskosten (max. 600 Euro).
Neben Privatpersonen können auch Betriebe und Gemeinde Förderungen im Bereich E-Mobilität erhalten.
Alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
TIWAG-Mobilitätsbonus
Auch TIWAG stellt sich entschlossen hinter die Energie- und Verkehrswende und hat ein eigenes Programm zur Förderung der E-Mobilität aufgelegt. Kundinnen und Kunden mit aktivem Stromliefervertrag erhalten beim Kauf eines Ladesystems über den TIWAG-Onlineshop automatisch den TIWAG-Mobilitätsbonus in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist die Angabe der TIWAG-Kundennummer vor Abschluss der Bestellung. Der TIWAG- Mobilitätsbonus wird in zwei Raten (à 100 Euro) automatisch im Rahmen der beiden nächstfolgenden TIWAG-Jahresstromabrechnungen gutgeschrieben. Er richtet sich ausschließlich an HaushaltskundInnen sowie Kleinunternehmen im Sinne des ElWOG 2010, sofern der Stromverbrauch jährlich abgerechnet wird und kann pro KundIn nur einmalig in Anspruch genommen werden. Eine Gutschrift im Rahmen einer Schlussabrechnung ist nicht möglich. Sollte der Stromliefervertrag beendet werden, bevor die Raten à 100 Euro auf der Stromrechnung gutgeschrieben sind, erhält der/die KundIn den (restlichen) Bonus nicht, der allenfalls bereits gutgeschriebene Betrag verbleibt bei dem/der KundIn.