KPC-Förderung für elektrische Mobilität
Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) wickelt unter anderem die Umweltförderungen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ab. Ein wesentliches Programm ist die Förderung von E-Mobilität, um den weiteren Markthochlauf zu unterstützen. Gefördert werden sowohl der Kauf von E-Fahrzeugen, als auch die Anschaffung von Wallboxen und mobilen Ladekabeln. Aktuelle Informationen zu den Förderungen finden Sie unter E-Mobilität für Private 2025 – Klima- und Energiefonds
Achtung: Die Fördermittel für das Förderprogramm E-Mobilität für Private 2025 sind ausgeschöpft. Derzeit sind keine Förderanträge möglich.
TIWAG-Mobilitätsbonus
Auch TIWAG stellt sich entschlossen hinter die Energie- und Verkehrswende und hat ein eigenes Programm zur Förderung der E-Mobilität aufgelegt. Kundinnen und Kunden mit aktivem Stromliefervertrag erhalten beim Kauf eines Ladesystems über den TIWAG-Onlineshop automatisch den TIWAG-Mobilitätsbonus in Höhe von 300 Euro. Voraussetzung ist die Zustimmung zur Online-Kommunikation im TIWAG-Kundenportal sowie die Angabe der TIWAG-Kundennummer vor Abschluss der Bestellung. Der TIWAG- Mobilitätsbonus wird in zwei Raten (à 150 Euro) automatisch im Rahmen der Abrechnung über zwei Jahre verteilt gutgeschrieben. Er richtet sich ausschließlich an HaushaltskundInnen sowie Kleinunternehmen im Sinne des ElWOG 2010 und kann pro KundIn nur einmalig in Anspruch genommen werden. Eine Gutschrift im Rahmen einer Schlussabrechnung ist nicht möglich. Sollte der Stromliefervertrag beendet werden, bevor die Raten à 150 Euro auf der Stromrechnung gutgeschrieben sind, erhält der/die KundIn den (restlichen) Bonus nicht, der allenfalls bereits gutgeschriebene Betrag verbleibt bei dem/der KundIn.
TIWAG-Batteriespeicher-Förderung
TIWAG unterstützt ihre Privat-und Geschäftskundinnen und-Kunden bei der Anschaffung eines Batteriespeichers für Photovoltaik-Anlagen in Form eines einmaligen Investitionszuschusses pro angefangener kWh (Kilowattstunde):
TIWAG-Kundinnen und -Kunden mit einem Batteriespeicher profitieren von:
- Batteriespeicher-Förderung in der Höhe von maximal 1.000,00 Euro (100,00 Euro pro angefangener kWh)
- Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils: Die erzeugte Energie aus der Photovoltaik-Anlage kann gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen selbst genutzt werden.
- Steigerung der Unabhängigkeit: Sie benötigen weniger Strom aus dem öffentlichen Netz und unterstützen dadurch die Entlastung der Stromnetze
Voraussetzungen für den Erhalt der TIWAG-Batteriespeicher-Förderung sind:
- Aufrechter Stromliefervertrag sowie aufrechter Einspeisevertrag mit TIWAG
- Abschluss von TIWAG-smart-flex (nur in Kombination mit TIWAG-flex privat/TIWAG-flex business)
- Erklärung des Fachunternehmens (Vorlage zum Download)
- Installation des Batteriespeichers nach 01.Juli 2026
Das Förderbudget für die TIWAG-Batteriespeicher-Förderung wird für nachhaltige Investitionen in einen Batteriespeicher den TIWAG-Kundinnen und -Kunden zur Verfügung gestellt.
Sobald das Budget vollständig ausgeschöpft und somit keine Förderbeantragung mehr möglich ist, wird hier darauf hingewiesen.
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